Auflage, Erbrecht Bedeutung

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Auflage, Erbrecht

Auflage, Erbrecht Logo #42834Im Erbrecht wird gemäß der Legaldefinition in § 1940 BGB mit Auflage die testamentarisch festgelegte Verpflichtung des Erben oder Vermächtnisnehmers zu einer Leistung bezeichnet, die nicht zu einem Anspruch des vorgesehenen Empfängers führt. Beispiel: Erblasser A vererbt per Testament alles dem B, macht diesem aber die Auflage, sich um das Gr...
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